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Pressemitteilung +++ Begriff „Erschleichen“ widerlegt – Kritik an RNZ-Berichterstattung

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Heidelberg, 11.02.2026 – Die Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) hatte am 21. Januar über eine AfD-Veranstaltung im Bürgerhaus Bahnstadt unter der Überschrift „Die Veranstaltung ist erschlichen worden“ berichtet. Nach der Erwirkung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist diese Darstellung nun juristisch hinfällig.

In ihrem heutigen Artikel (https://www.rnz.de/region/heidelberg_artikel,-Heidelberg-Kein-Erschleichen-bei-den-Buergerhaus-Raeumen-in-der-Bahnstadt-_arid,1969801.html) räumt die RNZ nunmehr ein, dass die Vermietung regelkonform zustande kam. Der Stadtteilverein verweist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die AfD Heidelberg hatte die Veranstaltung bereits am 27. Oktober 2025 ordnungsgemäß und unter Angabe des Zwecks angemeldet. Ein „Erschleichen“ lag nicht vor.

Kritisch anzumerken bleibt, dass die RNZ vor der ursprünglichen Veröffentlichung keine Stellungnahme der AfD eingeholt hat, obwohl ein schwerwiegender Vorwurf im Raum stand. Eine solche Berichterstattung widerspricht leider grundlegenden journalistischen Sorgfaltspflichten und dem Pressekodex, insbesondere der Pflicht zur wahrhaftigen Berichterstattung und zur Anhörung Betroffener vor Veröffentlichung schwerwiegender Vorwürfe. Dabei ist gerade in Wahlkampfzeiten eine abwägende und alle Aspekte prüfende Berichterstattung unerlässlich, um den Bürgern eine sachgerechte Grundlage zur Meinungsbildung zu bieten.

Für den AfD-Kreisverband Heidelberg

Dr. Malte Kaufmann MdB

Sven Geschinski Stadtrat