Heidelberg, den 14.05.2020
Anfrage Nr.: 0014/2020/FZ
Anfrage von: Stadtrat Bartesch
Anfragedatum: 01.03.2020
Parkgebühren Anwohnerparken
Schriftliche Frage:
In Presseberichten zum Beschluss des Bundesrates es Kommunen zu ermöglichen die Parkgebühren für Anwohner auf bis 240,00 Euro pro Jahr zu erhöhen (vergleiche https://www.tagesschau.de/inland/anwohnerparken-scheuer-101.html) wird aufgeführt, dass die bisherige Preisspanne bei 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr liegt. Dies lässt sich über die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html) leicht verifizieren.
Nun erhebt die Stadt Heidelberg Gebühren von 36 Euro pro Jahr (vergleiche. https://www.heidelberg.de/hd/HD/Leben/Anwohnerparken.html „Der Parkausweis kostet 36,00 Euro und ist ein Jahr ab Ausstellung gültig.“).
1. Seit wann wird in Heidelberg der Preis von 36,00 Euro pro Parkausweis erhoben? (bitte nach Stadtteilen und Jahr listen)
2. Welche Preise galten vor der Erhöhung auf 36,00 Euro pro Parkausweis? (bitte nach Stadtteilen und Jahr listen)
3. Wie viele Parkausweise hat die Stadt Heidelberg für den Preis von 36,00 Euro vergeben? (bitte nach Jahren listen)
4. Wie ist der Preis von 36,00 Euro mit dem Höchstwert von 30,70 Euro in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Einklang zu bringen?
5. Plant die Stadt den Anwohnern, die 36,00 Euro bezahlt haben, den Differenzbetrag zu dem Höchstwert von 30,70 Euro in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zurück zu erstatten?
Antwort:
Es ist richtig, dass in Heidelberg für die Erstellung und Erteilung der Bewohnerparkausweise insgesamt 36,00 Euro an Verwaltungsgebühren erhoben wird. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Gebühren für Amtshandlungen im Straßenverkehrsrecht sind bundeseinheitlich festgelegt. Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises eine Rahmengebühr von 10,20 € bis 30,70 € vorgegeben. Aufgrund der Parksituation in Heidelberg und den örtlichen Gegebenheiten orientiert sich die Stadt Heidelberg bei der Festsetzung der Gebühren für Parkausweise an der oberen Grenze. Bei der Ermittlung des Verwaltungsaufwandes und der Kalkulation der Gebühren ist nicht nur der einzelne Vorgang der Erteilung eines Bewohnerparkausweises zu berücksichtigen, sondern alle Kosten, die mit dem Produkt „Parkausweis“ verbunden sind (erhöhter Kontrollaufwand, Beschilderungsaufwand et cetera).
Darüber hinaus erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg – im Gegensatz zu vielen anderen Städten mit Parkraumbewirtschaftung – sogenannte „Besucherkarten“ automatisch mit dem Parkausweis. Verkehrsrechtlich handelt es sich bei den „Besucherkarten“ um Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung, wodurch nach der GebOSt ebenfalls eine Gebühr zu erheben ist.
Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises werden also in Heidelberg insgesamt die genannten 36,00 Euro erhoben Mit Blick auf den oben angesprochenen Verwaltungsaufwand ist die Höhe der Gebühr aus Sicht der Verwaltung angemessen.
1. Die festgelegte Verwaltungsgebühr von 36,00 Euro wird seit Ende der 80er-Jahre von der Stadt Heidelberg erhoben (damals 70,00 DM) und ist stadtteilübergreifend gleich.
2. Ursprünglich hatte der Bewohnerparkausweis stadtteilübergreifend 20,00 DM (10,00 Euro) gekostet. Aus oben genannten Gründen erfolgte dann die deutliche Anhebung auf die 70,00 DM (36,00 Euro).
3. Das kann leider nicht mehr rekonstruiert werden.
4. Siehe Vorbemerkung.
5. Nein, eine Rückerstattung ist nicht möglich, da die Gebühr rechtskonform erhoben wurde.