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Anfrage 12/2019: Notfallplanung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls („Blackout„)

Heidelberg, den 10.12.2019

Anfrage Nr.: 0096/2019/FZ
Anfrage von: Stadtrat Geschinski
Anfragedatum: 13.11.2019


Notfallplanung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls („Blackout„)

Schriftliche Frage:

  • Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen, um das Funktionieren unverzichtbarer Verwaltungsstrukturen im Falle eines Blackouts zu gewährleisten (Vorhaltung dieselbetriebener Notstromaggregate und ähnliches)?
  • Wie wird in diesem Falle die unmittelbar zur Daseinsvorsorge benötigte Infrastruktur, wie zum Beispiel die Wasserversorgung, aufrechterhalten (Tankwagen, Notbrunnen oder ähnliches)?
    Auf welchem Wege können die Bürger bei einem Blackout und dem als Folge davon fast sofortigen Zusammenbruch der Kommunikationsstruktur (Festnetz, Mobilfunk, Internet) Notfalleinrichtungen wie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst erreichen?
  • Gibt es im Stadtgebiet Tankstellen mit Notstromaggregat, die von den Rettungs- und Einsatzkräften während eines Blackout genutzt werden können und wie lange reichen diese Vorräte? Falls es derartige Tankstellen im Stadtgebiet nicht gibt: Wie und für wie lange ist die Treibstoffversorgung für die Einsatzkräfte sichergestellt?
  • Sind in den Stadtteilen – wie in österreichischen Gemeinden – Notfallzentren zur Aufnahme von Bürgern in öffentlichen Gebäuden vorgesehen, die auf Grund eines blackoutbedingten Heizungsausfalls im Winter ihre ausgekühlten Wohnungen verlassen müssen?
  • Sieht die Stadtverwaltung die Vorsorge der Heidelberger Bürger im Hinblick auf einen großflächigen, länger andauernden Stromausfall als ausreichend an? Falls nicht: Welche Maßnahmen sind zur Stärkung der Resilienz der Bürger noch zu ergreifen?

Antwort:

  • Bei einem länger andauernden Stromausfall wird der Verwaltungs- und Führungsstab einberufen, um eine Aufgaben- und Maßnahmenpriorisierung vorzunehmen. Beide Stäbe kommen in der Feuerwache der Berufsfeuerwehr zusammen, welche notstromversorgt ist und über entsprechende Kommunikationsmittel verfügt. Die übrigen Verwaltungsbereiche sind nach unserem Kenntnisstand nicht notstromversorgt.
  • Die Wasserversorgung der Stadt Heidelberg kann grundsätzlich über die Hochbehälter bis zum Leerlaufen der Behälter sichergestellt werden (bei Durchschnittsverbrauch mindestens 24 Stunden, bei Höchstverbrauch 12 Stunden). Hier laufen bereits Planungen der Stadtwerke, deren Wiederbefüllung bei einem länger dauernden Stromausfall mittels Notstromversorgung sicherzustellen. Bei einem Stromausfall kann zusätzlich im Wasserwerk Rauschen über eine Notstromversorgung eingeschränkt Wasser gefördert werden (circa 30 % der Brunnenkapazität). Die Notstromversorgung hat eine Treibstoffreserve von 7 Tagen.Das Stadtgebiet kann so in der Tiefebene eingeschränkt mit Trinkwasser versorgt werden.
  • Bei einem Stromausfall werden Mobilfunknetzte noch einige Stunden in Betrieb sein, bis die Akkus der Basisstationen erschöpft sind. Die Festnetztelefonie ist auf IP-basierte Vermittlung umgestellt und damit auf das Funktionieren verschiedenster Vermittlungsstellen der Netzanbieter angewiesen. Wie lange hier eine Funktionsfähigkeit besteht, ist uns nicht bekannt.
    Hier sollen die Gerätehäuser der freiwilligen Feuerwehr als „Notruf-Leuchttürme“ fungieren. Damit im Notfall solche Notrufe abgesetzt und über den Behördenfunk weitergeleitet werden können, sind diese wichtigen Eckpfeiler im Kampf gegen die verehrenden Folgen eines „Black Out“ zu ertüchtigen um autark funktionsfähig zu sein.
    Daher müssen diese Häuser dringend mit einem Notstromanschluss ausgestattetwerden.
    Die Gerätehäuser Pfaffengrund, Wieblingen haben bereits einen Notstromanschluss.Das neue Gerätehaus in Ziegelhausen wird einen solchen bekommen. Bei den übrigen Gerätehäusern (Kirchheim, Altstadt, Rohrbach, Handschuhsheim/Neuenheim) fehlen solche Anschlüsse.In einem weiteren Schritt sind wir bereits in der Planung zur Anschaffung der benötigten mobilen Stromerzeuger. Ob die im laufenden Haushalt veranschlagten 80.000 Euro für die Beschaffung mobiler Generatoren ausreichen, hängt davon ab, was in den genannten Gebäuden unter Notstrombedingungen versorgt werden muss.Eine verwaltungsinterne Abstimmung wird in Kürze erfolgen.
    Ebenso besteht bei der Hauptfeuerwache ein Nachrüstungsbedarf, der mit der GGH (als Eigentümerin des Gebäudes) abgeklärt werden muss.
  • Im Stadtgebiet sind zwei nicht öffentliche Tankstellen vorhanden, die über eine Notstromversorgung beziehungsweise Einspeisemöglichkeit verfügen, die zur Betankung von Fahrzeugen der Polizei, Feuerwehr und des Rettungsdienstes genutzt werden können.
    Daneben ist eine öffentliche Tankstelle mit Notstromversorgung bekannt.
    Die Dauer der Treibstoffversorgung kann nicht beantwortet werden, da diese zum einem vom konkreten Füllstand der Treibstofftanks sowie dem Umfang der Fahrzeugbewegungen und dem damit notwendigen Nachtanken lageabhängig ist.
  • Wir planen derzeit mehrere stadteigene Objekte mit einer Notstromeinspeisung zu ertüchtigen, um sie als Anlaufstellen nutzen zu können. Im Zuge der Ertüchtigung gilt es auch zu prüfen, inwieweit die Heizungsanlage weiter betrieben werden kann und welche Leistungsdaten für die entsprechende Netzersatzanlage vorzusehen sind. Es ist aber klar, dass damit nur ein geringer Teil der Bevölkerung versorgt werden kann. Wir geben zu bedenken, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Helferinnen und Helfer sowie der technischen Hilfsmittel der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen insgesamt limitiert sind
  • Der Umgang mit einem länger andauernden Stromausfall stellt eine enorme Herausforderung für jede Kommune dar. Die benötigten Unterstützungsleistungen/Maßnahmen übersteigen bei weitem die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen.
    Ziel der aktuell laufenden Überlegungen und Planungen muss sein, eine Aufgabenpriorisierung vorzunehmen, um die vorhandenen Ressourcen möglichst effektiv einsetzen zu können. Neben dem allgemeinen Grundschutz müssen zum Beispiel Menschen aus feststehenden Aufzügen befreit werden, Personen die eine Heimbeatmung benötigen müssen einer gesicherten Stromversorgung zugeführt werden et cetera.
    Seitens der Stadt wird nur eine absolute Notversorgung ermöglicht werden können, vergleichbar mit dem Stromausfall in Berlin-Köpenick.
    Handlungsfelder sind aus unserer Sicht:
    – Möglichkeit zum Absetzen von Notrufen
    – Einrichten von Anlaufstellen
    – Unterstützung Weiterbetrieb Netzersatzanlagen Wasserversorgung und Krankenhäuser (Treibstoffmanagement). Krankenhäuser haben aber zunächst die gesetzliche Verpflichtung zur Eigenvorsorge und müssen eine Notstromversorgung für 24 Stunden sicherzustellen, die einen Notbetrieb ermöglicht.
    – Arbeits- und Kommunikationsfähigkeit Krisenstab

Seitens der Bürgerschaft gilt es eigene Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört Vorhaltung eines Notvorrats sowie von Hilfsmitteln wie eine Taschenlampe und ein batteriebetriebenes Radio. Näheres siehe www.feuerwehr-heidelberg.de/selbstschutz. Ein ergänzender Informationsflyer befindet sich in Vorbereitung. Insgesamt ist festzustellen, dass ein Stromausfall jede Kommune vor erhebliche Probleme stellt. Hilfsmöglichkeiten bestehen aufgrund der großen, gegenseitigen Abhängigkeiten vom Funktionieren der allgemeinen Stromversorgung nur in geringem Umfang und nur punktuell. Gebäudenachrüstungen mit Notstromanschlüssen und die entsprechend dimensionierte Netzersatzanlagen erfordern hohe Investitionen (Beschaffung, Nachrüsten von Einspeisemöglichkeiten). Zu klären sind auch trockene, frostfreie und sichere Unterstellmöglichkeiten von Fahrzeugen und Gerätschaften sowie die Personalgestellung für regelmäßige Wartungen und Prüfungen der Anlagentechnik et cetera. Weiteres großes Problem ist die Zuführung von Kraftstoff nach Heidelberg und anschließend dessen Weiterverteilung zum Betrieb der Anlagen.

Aktuell sind wir daran einen Notfallplan zu erstellen, der die oben genannten Punkte berücksichtigt. Die Erstellung eines vergleichbaren Planes der Stadt Karlsruhe umfasste einen Zeitraum von 5 Jahren (bei 4 projektzugeordneten Personalstellen sowie der Zuarbeit vorbenannter Mitarbeiter aus allen Fachämtern).

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