Du betrachtest gerade Anfrage 11/2015: Aktivierende Sozialarbeit für Flüchtlinge

Anfrage 11/2015: Aktivierende Sozialarbeit für Flüchtlinge

Heidelberg, den 02.02.2016

Anfrage Nr.: 0067/2015/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 03.11.2015


Aktivierende Sozialarbeit für Flüchtlinge

Schriftliche Frage:

Ist es geplant, bei der und für die „Ertüchtigung“ weiterer Gebäude im Registrierungszentrum des Landes, Patrick-Henry-Village die Kompetenzen und brach liegenden menschlichen Ressourcen von Flüchtlingen auf Basis von 1,00 EUR -Vergütung in Anspruch zu nehmen?

Sollte dies nicht der Fall sein, schlage ich vor, im Sinne aktivierender Flüchtlings- und Sozialarbeit Flüchtlinge diesbezüglich anzusprechen, zur Arbeit zu motivieren und in die „Ertüchtigungsarbeiten“ bei den infrage kommenden Mannschaftsgebäuden, der Schule und des Kindergartens nach Befähigung und Eignung einzubinden, gegebenenfalls unter Inanspruchnahme fachlicher Hilfen, zum Beispiel von den Heidelberger Diensten und freiwilligen Helfern aus dem Baugewerbe.

In diesem Sinne schlage ich weiter vor, in einer öffentlichen Kampagne fachlich geeignete freiwillige Helfer aus dem Baubereich anzuwerben.

Sinn dieser Maßnahme ist es,

  • frühzeitig durch die Praxis verifizierte belastbare Informationen über vorhandene Qualifikationen der Flüchtlinge zu bekommen,
  • der Langeweile unter den zur Untätigkeit verurteilten Flüchtlingen vorzubeugen und damit auch
  • Konfliktpotential zwischen den Gruppen präventiv durch ablenkende Arbeit zu mildern;
  • frühzeitig motivierte Zuwanderer von Faulenzern zu unterscheiden.

 

Antwort in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe:

Entsprechend § 5 Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

Hierzu zählen hauptsächlich leichte Reinigungsarbeiten und die Mithilfe bei Hausmeistertätigkeiten (zum Beispiel Pflege der Außenanlagen, Reinigung der Gemeinschaftsflächen, Hilfe bei der Ausgabe von Lebensmittelpakten und Kleidern sowie beim Einräumen von Waren), möglich ist daneben auch die Mitwirkung bei der Betreuung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen oder die Aufsichtsführung über gemeinschaftlich genutzte Teile der Einrichtung.
Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Flüchtlingen, insbesondere zur Ertüchtigung von Gebäuden, ist nicht geplant.

Schreibe einen Kommentar