Heidelberg, den 15.10.2018
Anfrage Nr.: 0087/2018/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 17.09.2018
Flüchtlinge auf dem Wohnungsmarkt
Schriftliche Frage:
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen. Sie beziehen sich auf den Zeitraum von 2015 bis heute und auf Personen, die seit 2015 einen Asylantrag in Heidelberg gestellt haben und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus heute in Heidelberg leben:
- Wie viele Personen, die seit 2015 einen Asylantrag in Heidelberg gestellt haben, haben eine Wohnung außerhalb einer städtischen Aufnahmeeinrichtung gemietet?
- Wer sind zu welchem Anteil die Vermieter der Flüchtlinge: die Stadt, Verbände, private/professionelle Vermieter?
- Wie viele Anträge auf Wohngeld wurden seit 2015 von Flüchtlingen, wie viele von Einheimischen gestellt? Wie hoch sind die jeweiligen Fördersummen?
- Wurden anderweitige Unterstützungsgelder für die Miete von Flüchtlingen beantragt beziehungsweise ausgezahlt?
- Wie viele Sozialwohnungen wurden an Einheimische, wie viele an Flüchtlinge vermietet?
Antwort:
- und
- können nicht beantwortet werden. Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst.
Die Stadt selbst tritt gegenüber Flüchtlingen nicht als Vermieterin auf; es handelt sich in der vorläufigen und in der Anschlussunterbringung um eine Unterbringung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Zur Frage, ob nach Ausscheiden aus dieser Unterbringung eine Anmietung von Wohnraum bei privaten Vermietern oder Wohnungsbaugesellschaften erfolgt, liegen keine Informationen vor.
- Die Staatsangehörigkeit beziehungsweise der Flüchtlingsstatus sind im Wohngeld kein signifikantes Merkmal, eine entsprechende Auswertung kann deshalb nicht erfolgen.
- Je nach Status und Einkommenssituation können Leistungen zur Miete Bestandteil der SGB II-, SGB XII- oder AsylbLG-Leistungen sein.
- Die Staatsangehörigkeit beziehungsweise der Flüchtlingsstatus sind auch bei der Vergabe von mietpreisgebundenem Wohnraum bei der GGH kein signifikantes Merkmal, eine entsprechende Auswertung kann deshalb auch hier nicht erfolgen.